Donnerstag, 7. Februar 2008

5. Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte

Am 3. Januar 2005 erschien ich dann zunächst letztmalig an meinem Arbeitsplatz. Wieder wurde ich, mit Hinweis auf die Berufungsklage durch das Playmobland, von meinem Abteilungsleiter Herr R. nach Hause geschickt. Ein zynisches Grinsen konnte er dabei nicht verbergen. Nun begann für mich eine belastende Wartezeit. Arbeitsgerichte sind heutzutage überlastet. Landesarbeitsgerichte ebenfalls. Mitte April 2005 hatte ich noch immer nichts vom LAG gehört. Langsam geriet ich in Panik. Denn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld würde Mitte Mai enden. Seit Januar 2005 war die neue Hartz IV Gesetzgebung in Kraft. Für mich bedeutete dies ab Mitte Mai ohne Einkommen dazustehen. Meine Anwältin richtete am 15.April 2005 eine Terminanfrage an das LAG und wies auf meine besondere Situation, auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung, hin. Daraufhin kam glücklicherweise recht bald eine Ladung zur Verhandlung vorm LAG. Der Termin für die öffentliche Sitzung vor dem LAG war auf den 5.Juli 2005 festgesetzt wurden. Wieder zermürbendes Warten, ab Mitte Mai dann ohne Einkommen, ohne Krankenversicherung, ohne Rentenversicherung, folgte. Am 5. Juli war es dann soweit. Die meisten Argumente und Gegenargumente waren schon in den Schriftsätzen ausgetauscht wurden. Auch ließ der Vorsitzende Richter, wie schon der Richter der Ersten Instanz, schon bald erkennen, dass er der Aussage des Zeugen B „Glauben“ schenken würde. Doch wurde zugleich auch klar, dass der Richter die Meinungsfreiheit als höheres Gut einschätzte und das eine fristlose Kündigung eine nangemessene Reaktion sei. Dem Gericht berichtete ich, dass ich im Dezember 2004 auf Grund des ausgestellten Urlausschein, fest davon ausging, im Januar 2005 meine Arbeit ganz normal wieder aufnehmen zu können. Der ausgestellte Urlaubschein interessierte den Richter sehr. Er forderte mich auf diesen Urlaubsschein vorzulegen. Ich gab ihm den Urlaubschein. Nun ließ der Richter klar erkennen, dass für ihn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, da mich das Playmobland ja nach dem Urteil der Ersten Instanz wiederbeschäftigt hat. Wenn auch nur mit Urlaub, der mir dann letztendlich doch nicht bezahlt wurde. Jetzt zog der gegnerische Anwalt ein merkwürdiges „Ass“ aus dem Ärmel. Er behauptete einfach: Ich würde mich morgens vorm Playmobland hinstellen und mit der Faust drohen wenn meine Vorgesetzten mit dem Auto vorbeikämen. Einen Beweis für seine Behauptung blieb er aber den Anwesenden schuldig. Da der Geschäftsführer des Playmoblandes Herr Dr. H. anwesend war und nicht gegen diese Behauptung einschritt, gehe ich davon aus, dass er diese unglaubliche Anschuldigung, wider besseres Wissen, billigte. Der gegnerische Anwalt hatte jetzt sein letztes Ziel erreicht. Er zwang das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme.
Der Richter nannte für diese dann einen Termin im November. Er plädierte jetzt für eine gütliche Einigung und schlug eine Wiedereinstellung vor, dabei sollten nur die, in der ersten Instanz Ausgeurteilten Annahmeverzugslöhne (4 Monatsgehälter) zum tragen kommen. Meine Anwältin riet mir auf den Vergleich einzugehen. Sie erinnerte mich ein meine schlechte Einkommenssituation auf Grund der Neuen Hartz IV Gesetzgebung. Denn ich würde ja mindestens bis November ohne Einkommen sein. Außerdem wäre die Wertung der gemachten Behauptung ja auch noch nicht klar. Denn wenn Herr Dr. H. diese Behauptung bei einer erneuten Beweisaufnahme bekräftigen würde, könnte es sein das er trotz, das hier Aussage gegen Aussage stehen würde, einen „Prominentenbonus“ bekäme. So verhinderte die Hartz IV Gesetzgebung ein gerechtes Urteil und ich errang einen Pyrrhusieg. Dass ich mir damit einen Bärendienst erwies zeigt die weitere Entwicklung.

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