Dienstag, 26. Februar 2008

Machtbesessen, Selbstverliebt und Menschenverachtend


Pelias´ Kommentar:


Mindestens drei Attribute haben die oben abgebildeten "Führungspersönlichkeiten", mit einem echten altägyptischen Pharao gemeinsam:


MACHTBESESSEN (wird oft mit Ehrgeiz verwechselt), SELBSTVERLIEBT und MENSCHENVERACHTEND


Bei nähere Betrachtung könnte noch GIERIG und RECHTHABERISCH hinzukommen. Denn bei der Firma Geobra Brandstätter (Playmobil) deren Geschäftsführer zwei der Personen auf obigem Foto sind (Zeitungsausschnitt aus dem Zirndorfer Lokalanzeiger Nr. 03/22.2.2008/ 6. Jahrgang), ist man nicht gewillt sich an geltendes Deutsches Recht zu halten.

Nein! In dieser Firma gilt das "PLAYMOBILGESETZ" Dieses "PLAYMOBILGESETZ" könnte man auch "nach Gutsherrenart" (Zeit der Leibeigenschaft) oder eben als "Altägyptisch" (Zeit der Sklaverei) bezeichnen.

Wenn man die Art, mit der man in dieser Firma Mitarbeiter führt, sieht, kann man durchaus nachvollziehen, wie man in dieser Firma zum Thema "Altägypten" kam.

Es kommt eben immer auf den Blickwinkel an.

So ist natürlich eine andere, ehrlichere Lesart des, obigen Texts möglich. Wer dann noch etwas zwischen den Zeilen liest, stößt schon bald auf die ersten Fragen:


Zitat: Die fränkische Traditionsmarke hatte sich für das vergangene Jahr zwar vorgenommen im internationalen Geschäft ein einstelliges Umsatzplus zu erreichen, mit 12,5 Prozent Wachstum weltweit konnte diese Vorgabe 2007 bei Weitem überschritten werden. Zitat Ende

Klingt das nicht SUPER?
Da nimmt man dieses Jahr doch sicher die, im Jahr 2005 widerrechtlich eingeführte, 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich wieder zurück.
Oder reicht es wieder nur für ein neues großes Bonzengeschäftsauto für die Sekretärin der Geschäftsleitung, die noch nicht einmal über das Lenkrad selbigen Fahrzeugs schauen kann?

Oh,! Ich bitte um Vergebung! Da bin ich also doch mal in "schnöden Neid" gerutscht.
Ich gelobe Besserung!


ZITAT: Auch die junge Marke LECHUZA, ein weiteres Produkt von geobra Brandstätter, legte bei den Verkäufen um 79 Prozent zu. ZITAT ENDE.

Ach ja!?

"Hallo! Herr C. Brandstätter, da wird der hochmotivierte Gärtner Klaus H., der immer da war und sogar mit einem Rippenbruch sich in den LECHUZA Verkaufscenter schleppte, gern mal mit Ihnen auf diesen, auch seinen Erfolg, anstoßen. Übrigens! Wo ist er eigentlich? Den habe ich aber schon Jahre nicht mehr bei LECHUZA gesehen. Dankbarkeit a´la Brandstätter?"


ZITAT Auch der Playmobil - Fun Park hat sich bei Besuchern mittlerweile etabliert. Mit rund 700.000 Besuchern blieb die Zahl im Vergleich zum Vorjahr stabil. ZITAT ENDE.


Das Wort "stabil" wird man wohl für die Fun Park Mitarbeiter gegen das Wort "stagniert" mit all seinen Beugungen austauschen. Es ist doch sehr viel negativer behaftet und wirkt wenn man Einschnitte beim Personal machen will, sehr viel besser.
Ein negatives Arbeitszeitkonto, welches in der Wintersaison 2007/08 durch die Schließung des Fun Parks in dieser Zeit aufgebaut werden musste, hat natürlich eine sehr große Druckwirkung auf die Fun Park Mitarbeiter um bei Diesen während der kommenden Sommersaison, Arbeitszeiten zu erzwingen, die das Arbeitszeitgesetz komplett aushebeln.

Ach ja, das Arbeitszeitgesetz gilt ja im Hause Brandstätter nicht. Hatte ich doch eben kurz mal das "Playmobilgesetz" vergessen, welches über allen Bundesgesetzen steht und sogar das Deutsche Grundgesetz brechen kann.

Außerdem gilt: Wem es bei "Playmobil" nicht mehr passt, der kann ja gehen und wer nicht gehen will, der wird rausgemobbt.

Hab ich nicht Recht?

Sonntag, 10. Februar 2008

Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes

Dieser Beitrag bezieht sich auf die Ausgabe der Abendzeitung Nürnberg vom 6. 2. 2008, die ich unangefordert zwischen den ganzen "Werbemüll" fand.






Als ich dann bemerkte, wem diese Zustellung dieser Zeitung zu verdanken ist, war ich zunächst sprachlos. Denn gerade für die Firma "Playmobil" gilt.

Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes.
Was es auch ist, ich fürchte die Danaër (Griechen), selbst wenn sie Geschenke bringen. Vergil (70-19 vor Chr.) Aeneis 2, 49

Es ist schon erstaunlich, wie diese Firma, der ich dieses eher fragwürdige "Lesevergnügen" zu verdanken habe, sich selbst und ihre schlechte, mitarbeiterfeindliche, intrigante, ja sogar zum Teil gesetzwidrige Personalpolitik und Mitarbeiterführung wieder in einem guten Licht erscheinen lassen will.

Bei vielen ehemaligen und durch diese Firma verschlissenen Mitarbeitern, gerade im Raum Zirndorf/Oberasbach, hat diese sicherlich Kopfschütteln erzeugt. Schlimmstenfalls blieb ihnen der Frühstücksbissen im Halse stecken, als sie dann die Schlagzeile "Chefkoch foltert junge Küchenhilfe" - " Opfer schwieg aus Angst um ihren Arbeitsplatz" lasen.



Da gibt es bei der, ach so "spendablen", Firma "Playmobil durchaus Parallelen.

Werden die Medien immer erst wach, wenn die Folgen von Gewalt am Arbeitsplatz nicht mehr zu übersehen sind?

Ist denen nicht bekannt, dass es im Vorfeld solcher physischer Gewalt meist eine lange psychische Leidenszeit gab und noch immer gibt?

Ist denen auch nicht bekannt, dass psychische Gewalt am Arbeitsplatz (Mobbing) gerade bei der Firma "Playmobil" ein Instrument der Mitarbeiterführung / Mitarbeitererpressung war und noch immer ist?

Meint man wirklich, dass vor einem solchen Hintergrund eine solche Berichterstattung als seriös und objektiv anzusehen ist?

Da lautet das Motto wohl eher: "Des´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing´!"

Donnerstag, 7. Februar 2008

Abgründe im Playmobland oder Chronik einer Mobbingkampagne

Vorwort

Man merkt bereits an der zweiten Überschrift, dass im Folgenden keine geografische oder geologische Gegebenheit im „Playmobland“ beschrieben werden soll.
Dabei hätte man es ja zunächst denken können. Denn die Firma Playmob verkauft Kinderträume in Form von Spielzeug und Abenteuern in seinem Playmob F. Park in Zirndorf und macht damit ein Millionengeschäft. Also hätten mit den „Abgründen im Playmobland“ auch abenteuerliche Kletterattraktionen im Playmob F. Park gemeint sein können.
Ich wünschte mir, es wäre so!
Doch leider geht es, wie es die zweite Überschrift bereits ankündigt, um Mobbing.

Mobbing! In der heutigen Arbeitswelt ein viel benutztes neudeutsches Wort.
Viele sprechen davon. Doch nur wenige tun effektiv etwas dagegen.
Aus eigenem Erleben weiß ich: Es gibt kein deutsches Antimobbinggesetz, welches Mobbingopfern hilft und Täter zur Verantwortung zieht.

Oft kommt Mobbing zwischen Kollegen vor. Neid, Angst vor dem eigenen Versagen und zunehmende Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, sind nur einige Beispiel von der Vielzahl der Gründe weshalb sich Kollegen mobben.
Ein verantwortungsvoller Chef hat eine ganze Reihe von Möglichkeiten Mobbing in seiner Abteilung b.z.w. in seinem Betrieb entgegenzuwirken. Er sollte daran auch ein essentielles Interesse haben. Denn Mobbing verschleudert seine Ressourcen und damit sein Geld.

Richtig übel jedoch wird es, wenn Mobbing zum Instrument der Mitarbeiterführung wird.
Man spricht hier auch manchmal vom „Bossing“.
Aus eigenem Erleben weiß ich, dass gerade Mobbing, wie auch Intrige und Verleumdung zu den Führungsinstrumenten der Geschäftsleitung des „Playmoblandes“ und deren leitenden Mitarbeitern gehört.

Mobbbing b.z.w. Bossing ist in dieser Firma auf allen Stufen der Firmenhirachie zu finden und wandert von oben nach unten.

In der folgenden Chronologie nur eines, nämlich meines Falles, werde ich dies beweisen.

Am Ende der Lektüre überlasse ich es Ihnen festzustellen, wie das lächelnde Firmenlogo und das F. Park Motto „friendly people“ dazu passt.

Hardy R.
Ein Betroffener

Inhalt


1.Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten

2.Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“

3.Die Zeit der kleinen Nadelstiche und was es mit „Fishermans Friend“ auf sich hat

4Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird

5.Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte

6.Ein Neuanfang der keiner war und weshalb man sich an mir kein Beispiel nehmen sollte

7.Erste Nadelstiche, Urlaubstreit, erste Abmahnung und ein erneuter Kündigungsversuch

8.Anschlag oder Dummheit?

9.Provokationen in Form von Abmahnungen in einer Menge, die eigentlich ins Guiness Buch der Rekorde gehört

10.Furioses Ende eines Arbeitsverhältnisses oder wie ein leicht durchschaubares Lügengeflecht doch seine Wirkung erzielt

11.Das juristische Nachspiel oder warum Gerechtigkeit ein viel zu hohes Gut ist, als dass es Normalbürger erreichen könnten

1. Beginn, Bestandsaufnahme und neueste Gerüchte, die auf den eigentlichen Grund hinweisen könnten

Der Anfang war gemacht als ich vom damaligen Fun Park Manager Weltweit (so hieß das tatsächlich) Herrn E. (er weilt seit Mitte 2002 nicht mehr im „Playmobland“) und von meinem Abteilungsleiter Herrn R. zum Teamleiter für Reinigung und Instandhaltung des Zirndorfer Fun Parks April 2001 berufen wurde.



Es ging darum Mitarbeiter einzustellen und später zu führen, die notwendig waren täglich für Sauberkeit und Sicherheit in den Spielbereichen des „Playmob“ F. Park an 7 Tagen in der Woche zu sorgen.
Diese Aufgabe hatte zunächst, in der ersten F. Park Saison 2000, Frau K. übernommen und sogleich wieder abgegeben. Die Aussage meines Abteilungsleiters hierzu war unter anderem: Sie wäre mit der F. Park Managerin Frau W. nicht ausgekommen.

Dennoch nahm ich die neue Herauforderung an, obwohl ich auch Zweifel hatte, die ich auch meinem Abteilungsleiter Herrn R. gegenüber äußerte.
Es war mir schließlich in der ersten Saison 2000 nicht entgangen, wie die F. Park Managerin Frau W. mit Mitarbeitern, gerade in der Nähe ihrer Führungsebene, umging

Mein Abteilungsleiter Herr R., den ich zu damaliger Zeit für einen guten und loyalen Vorgesetzten hielt, versuchte meine Zweifel auszuräumen und versprach mir: Sollte ich der Aufgabe nicht gewachsen sein oder aus anderen Gründen von der Aufgabe zurücktreten wollen, könne ich sicher sein, meine bisherige Tätigkeit als Haustechniker wieder aufnehmen zu können.
Die Zukunft zeigte dann, dass nicht ich es war, der der Aufgabe nicht gewachsen war. Auch trat ich nicht von der Aufgabe zurück, sondern wurde eher zurückgetreten.

Bereits im Januar 2001 ging ich für die Firma in Vorleistung. Noch war ich nicht zum Teamleiter berufen. Dennoch bekam ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. den Auftrag, die zukünftigen Arbeiten aufzulisten, den dazugehörigen Arbeitskräftebedarf zu ermitteln, entsprechende Mitarbeiter einzustellen, Dienstpläne zu schreiben e.t.c. Kurz, alles vorzubereiten um einen reibungslosen Saisonstart 2001 auf den Gebiet der Reinigung und Instandhaltung zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit und Disponierung der, sich im Hause befindlichen Fremdreinigungsfirma P. L. gehörte mit zu meinen neuen Aufgaben.

Die F. Park Saison 2001 begann mit einem neuen Team und einem neuen Teamleiter für Reinigung und Instandhaltung.
Zeitgleich gab es in meiner Abteilung personelle Veränderungen. Ein Mitarbeiter, für die immer umfangreicher werdenden Bautätigkeiten, wurde eingestellt. Dass jener Herr B. für mich einmal eine derartig große Rolle im negativen Bereich spielen sollte, wusste ich zu der Zeit noch nicht.
Ein neuer Kollege, den es zu unterstützen galt, war in der Abteilung. Also unterstützte auch ich ihn vorbehaltlos.
Im Mai desselben Jahres wurde dann ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der meine vorhergehenden Aufgaben übernahm. Damals bemerkte ich nicht dass mir in diesem Moment der „Rückweg“ abgeschnitten wurde.
Auch tauchte jetzt, auf Empfehlung des Geschäftsführers Herrn Dr. H. ein gewisser Herr W. auf. Niemand in der Abteilung wusste etwas von seinen Aufgaben. Doch alle wussten, dass er mit dem Geschäftsführer befreundet war. Aus der Gerüchteküche hieß es er solle Frau K. ersetzen. Jene Frau, die die Teamleitung Reinigung und Instandhaltung in der Saison 2000 innehatte.

Da dies nur ein Gerücht war ging ich weiter meiner neuen Aufgabe nach.

Gästebefragungen mit der Note gut bis Sehr gut in Bezug auf Ordnung, Sauberkeit und Erscheinungsbild gaben dem neuen, meinem, Konzept Recht und waren Erfolg für meine Mitarbeiter.

Natürlich gab es auch Reibereien. Gerade weil der F. Park noch immer im Aufbau begriffen war und es sich immer wieder neue Gegebenheiten einstellten, denen man sehr flexibel begegnen musste.
In Härtefällen vermittelte Herr E., der F. Park Manager weltweit.

Als Herr E. Anfang/Mitte 2002 von der Playmob Geschäftsleitung „gegangen wurde“, stellte sich Einiges in einem neuen Licht dar.
Auch war die, bis dahin zuständige Gastro Chefin Frau M. aus der Firma herausgedrängt wurden.
In dieses, ich nenne es einmal „Machtvakuum“, wollte mein Abteilungsleiter Herr R. herein stoßen. Er wollte Dinge, die bis dahin nicht zu seinen Aufgaben gehörten in die Hand nehmen und beauftragte mich u.a. eine neue Ausschreibung der externen Reinigungsarbeiten auszuarbeiten. Schon seit einigen Jahren war die Firma P.L. für diese Aufgabe im Hause und unter Vertrag.
Dass die F. Park Managerin Frau W. unter allen Umständen wollte, dass die Firma P.L. unter Vertrag bleibt wusste ich damals nicht. Dies berichten mir heute nur die neuesten Gerüchte. Denn wieder ist es soweit, dass Herr. R. die Firma P.L. aus dem Vertrag drängen will und er deshalb Frau W. abermals gegen sich aufgebracht hat. Böse Gerüchte gehen sogar so weit, dass sie behaupten Frau W. wird von der Firma P.L. „gefördert“.

Doch das sind nur die neuesten Gerüchte. Ich möchte lieber bei den Tatsachen bleiben. Der geschätzte Leser möge doch am Ende selbst urteilen, wie diese Gerüchte ins Gesamtbild passen.

Tatsache war also das jetzt die „Grabenkämpfe“ ausbrachen und ich von meinem Abteilungsleiter Herrn R. ohne „Waffen“ an die „Front“ geschickt wurde. Ich geriet unwissentlich zwischen die „Fronten“ und wurde dort in jahrelanger (2002- 2007) Kleinarbeit völlig zerrieben.

Die (Mobbing)Kampagne beginnt!

2. Das Bauernopfer oder wie man jemanden „zurücktritt“

Es macht wenig Sinn bereits geschriebenes, wenn es schon damals den Kern der Sache beschrieb, noch einmal zu schreiben. Hier greife ich auf eine zeitliche Darstellung (blau) der Geschehnisse vom Mai 2002 zurück, die ich für meine Anwältin (ab da hatte ich eine Anwältin nötig) zusammenstellte.

Mai 2002 In der Woche vor dem 1.Mai hatte Frau W. mich vor ihren Mitarbeiterinnen zusammengestaucht. Sie hatte ein Stück Pommes Frites in einem Papierkorb gefunden. Seit dem die Fa. St. die Reinigungsarbeiten im April des Jahres 2002 übernommen hatte, terrorisierte sie mich mit Kritik an dieser Firma, weil sie etwas gegen diese Firma hatte. Der Grund hierfür lag wohl darin, dass Herr R. absichtlich (ein innerbetrieblicher Machtkampf war im Gange) Frau W. bei der Vergabe dieses Auftrages nicht mit einbezogen hat. Er hatte sogar mich angewiesen Frau W. den Ausschreibungstext nicht zukommen zu lassen. Nur die damaligen Leiterin Gastronomie Frau H. durfte ich über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.Ich hatte Herrn R. mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wie Frau W. mich terrorisierte. Er ging darauf zu keiner Zeit ein und schob Zeitmangel vor. Als Frau W. mich wegen jener „Pommes Frites“ zusammenstauchte, wurde sie zunehmend persönlich und beleidigend. Ich hatte nur zwei Möglichkeiten auf diese Beleidigungen zu reagieren. Entweder ich würde ebenso beleidigend und persönlich werden wie sie oder ich würde ohne jeden weiteren Kommentar dieses Gespräch beenden indem ich einfach gehen würde. Ich entschied für die letztgenannte Möglichkeit und ging. Herrn R. unterrichtete ich umgehend von diesem Vorfall. Wieder hatte er keine Zeit für mich. Ich bat ihn dann via E-Mail um ein Zeugnis und ging dann in einen geplanten und genehmigten Urlaub. Dieser dauerte bis zum 20.05.02. Als ich wieder auf Arbeit kam war Herr R. im Urlaub. Ein Kollege (Herr K.) warnte mich. Man hätte etwas gegen mich vor Und Herr W. würde meine Teamleitertätigkeit übernehmen. Bis Herr R. wieder aus seinem Urlaub zurückkam ging ich meiner Tätigkeit ganz normal nach.

Anmerkung: Zu diesen Ereignissen muss ich leider später noch einmal ausführlicher zurückkehren.


04.06.02 Am Dienstag den 04.06.02 wurde ich von meiner Teamleitertätigkeit in einem Gespräch mit Herrn R., durch Herrn R. entbunden. Konkrete objektive Gründe, die auf ein von mir zu verantwortendes Fehlverhalten oder mangelhafte Leistung schließen lassen können, nannte er nicht. Vielmehr erging er sich in der Mitteilung von Halbwahrheiten und Gerüchten, indem auch folgendes Zitat vorkam: Die Frau A. (Chefsekretärin in der Geschäftsleitung) hätte ihn schon mehrfach gefragt: „Was macht denn dein dicker Budda eigentlich?“ Während dieses Gesprächs bat ich abermals Herrn R. um ein Zeugnis, weil ich der Meinung war, das die bis dahin von mir erbrachte Leistung entsprechend dokumentiert werden müsste. Da ich schon in dieser Zeit befürchtete, dass meine Leistung als Teamleiter, im Laufe der Zeit immer mehr geschmälert werden würde. Dieses Ansinnen lehnte Herr R. ab. Weiterhin versprach mir Herr R., in dem Gespräch von 04.06.2002, in der allernächsten Zeit, meiner veränderten Situation Rechnung zu tragen und die anfallenden schlosserischen und wassertechnischen Aufgaben neu zu verteilen (Der Arbeitsbereich F. Park fiel ja für mich weg, weil, nach Aussage von Herrn R., die F. Park Mangerin Frau W. mich im F. Park nicht mehr zu sehen wünscht). Da dies nicht geschah, räumte ich zunächst eine Zeitlang beinahe täglich die Werkstatt auf. Später suchte ich mir selbst ein neuen Arbeitsbereich (Instandhaltung Hotel) aus und war darin tätig. Auch von Herrn B.bekam ich keine Arbeitsaufträge in dieser Zeit. Man (auch meine Kollegen) hatte regelrecht den Eindruck, dass Herr B. noch gar nicht wusste, dass er mein Vorgesetzter ist.

Anmerkung: Herr B. der im ersten Kapitel erwähnten neuen Mitarbeiter, der eigentlich für die vielen Bautätigkeiten eingestellt wurden war

Es wird jedem klar sein das eine solch unklare Situation für Vorgesetzten und auch Untergebenen Mitarbeiter Folgen haben musste. Denn eine solche Situation birgt jede Menge Potential für Missverständnisse. Unfähigkeit des verantwortlichen Abteilungsleiter Herr. R oder Absicht? Vielleicht war dies ja auch Absicht. Denn Herr R. heuchelte mir in dem oben beschriebenen Gespräch am Ende Verständnis für eine eventuelle Kündigung meinerseits vor. Hier war der Wunsch Vater des Gedankens. Nur erfüllte ich ihm diesen Wunsch nicht.

3. Die Zeit der kleinen Nadelstiche und was es mit „Fishermans Friend“ auf sich hat

Es folgte nun, beinahe klassisch für eine Mobbingkampagne, die Zeit der kleinen Nadelstiche. Der versprochene „alte und neue“ Arbeitsbereich ließ auf sich warten. Meist kümmerte man sich gar nicht um mich. Ein klares Aufgabengebiet hatte ich nicht. Manchmal bekam ich eine Arbeitsaufgabe, die sonst keiner machen wollte. Mir war klar das man dennoch eines Tages danach fragen würde: Was ich denn eigentlich den ganzen Tag mache. Also hing ich mich arbeitstechnisch an meinen Kollegen K. oder ich suchte mir selbst eine Arbeit, meist im Hotel Playmob Inn. Die Damen an der Rezeption waren froh, auf diese Weise beinahe ständig einen Haustechniker zur Verfügung zu haben. Allmählich bürgerte sich dieser Zustand ein. Selbst ein Herr. B. war froh nicht meinen Vorgesetzten spielen zu müssen. Denn inzwischen war ihm klar geworden, dass er dies sein sollte. Obwohl dies nie offiziell von dem Abteilungsleiter Herrn R. so angewiesen worden war. Herr R. ging sogar soweit, direkten Fragen meiner Kollegen über meinem „Status“ in der Abteilung auszuweichen und unbeantwortet zu lassen. Es hatte sich also gewissermaßen ein „Status Q“ gebildet, der, wenn es nach mir gegangen wäre, durchaus unberührt und erhalten hätte bleiben können. Doch es kann „….der Frömmste nicht in Frieden leben…“!
Da lief im Hintergrund noch mehr. E-Mails, die sich wie Fortsetzungsromane unter dem Titel „Neues von H.“ lasen, wurden hin und her geschickt Gerüchte und Verleumdungen machten im Betrieb die Runde.

Ein solches Gerücht war beispielsweise: Man hätte mir wegen Alkohol den Führerschein entzogen.
Dabei war ich nur dazu übergegangen die 3-4 Kilometer von zu Hause an meinen Arbeitsplatz zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Ich war ja nicht mehr so „wichtig“ um schnell vor Ort zu sein. Jedermann weiß, Gerüchte sind schwer zu greifen. Doch eines Tages fiel mir eine solche E-Mail in die Hände.
Ich denke, dieses Mail brauche ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Es spricht für sich.
Doch nun war ich im Zugzwang. Unwidersprochen konnte ich dies nicht so stehen lassen. Gemeinsam mit meiner Anwältin setzte ich folgendes Schreiben an den Geschäftsführer der Firma „Playmob“ auf. Auch dieses Schreiben spricht für sich. Zusätzlich klärt es die Zusammenhänge auf und endet mit einer Bitte, die nie erfüllt wurde.


Auch dieser Brief spricht seine eigene Sprache. Er ist nicht nur eine Gegendarstellung, sondern er erklärt die Zusammenhänge und hätte jeden verantwortungsvollen Vorgesetzten ein deutliches Zeichen sein müssen, wenigstens vermittelnd einzugreifen.
Denn die Tonart der oben stehenden E-Mail und die darauf folgende Gegendarstellung weisen eindeutig auf einen handfesten Konflikt hin, der zu dieser Zeit sicherlich noch lösbar gewesen wäre. Doch ein klärendes Gespräch mit dem angesprochenen Geschäftsführer ließ auf sich warten. Auch der Betriebsrat, der den gleichen, oben stehenden Brief, gleichzeitig, zur Kenntnisnahme erhielt, unternahm nichts.
Dies war schon damals ein Hinweis dafür, dass man seitens der Geschäftsleitung gar nicht gewillt war, diesen Konflikt zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen oder aber einen Kompromiss zu finden.
Damals hatte ich das noch nicht erkannt. Doch aus heutiger Sicht, nach all den darauf folgenden Ereignissen, wird klar die Geschäftsleitung wollte es auf eine Eskalation ankommen lassen. Dies bekam ich dann schon in einem Gespräch zu spüren, welches dann nach Monaten auf meine Anregung und meinem Druck hin dann doch stattfand. Eine Ahnung wie das Gespräch verlief, bekommt der Außenstehende sicherlich, wenn ich dem Lauf der Zeit etwas vorgreife und einen späteren Schriftsatz der gegnerischen Partei, anlässlich einer Kündigungsschutzverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, hier zitiere. Auch hier ist es wichtig zunächst den Schriftsatz und dann meine Gegendarstellung zu lesen. Dieser Schriftsatz zeigt überdeutlich wie man die Situation seitens der Geschäftsleitung von Playmob darzustellen wünschte. Schriftsatz und Gegendarstellung zeigen deutlich, dass man gewillt war diese unwahren Darstellungen auch vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg zu bekräftigen. Auch war Frau W. offensichtlich bereit eine uneidliche Falschaussage vor Gericht zu machen.



Natürlich gab es zu diesem Schreiben mit all den Unwahrheiten und faustdicken Lügen eine entsprechende Gegendarstellung meinerseits. Auch hier überlasse ich es meinem Leser, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden, welche der beiden Darstellungen denn nun eher der Wahrheit entspricht. Diese unten stehende Gegendarstellung war für meine Anwältin Grundlage, die von der Fa. Playmob gemachten unwahren Vorwürfe vor dem LAG Nürnberg zu entkräften. Leider lässt sich nicht vermeiden, dass man hier einige Sachverhalte zum wiederholten Male liest. Doch es ist notwendig um die Zusammenhänge darstellen zu können. Es ist erschreckend eine solche Aneinanderreihung von Ungeheuerlichkeiten und
Unwahrheiten zu lesen. Im oben stehendem Schreiben wird von einem Streitgespräch am oder nach dem 30.04.02 zwischen mir und genannter Frau W. berichtet. Das Schreiben lässt jedoch das genaue Datum und vor Allem, die genaue Uhrzeit unerwähnt. (Wie wichtig gerade die genaue Uhrzeit ist darauf komme ich später zurück.) Das im Schreiben genannte Mail kann ich nicht kommentieren, da es nicht beigelegt ist. Richtig ist, dass gerade eine ganze Flut von Kritik an der Sauberkeit des F. Parks und Mails, mit entsprechendem Inhalt, im April 02 über mich kam. Kritik, zum größten Teil unberechtigt, da Gästeumfragen aus dieser Zeit das ganze Gegenteil aussagten, An dieser Stelle muss ich weiter ausholen. Vielleicht stellen sich dann die möglichen Hintergründe besser dar. Ich hatte Anfang des Jahres 2002 von meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. den Auftrag erhalten, eine Ausschreibung, für mögliche Firmen, die die notwendigen Reinigungsarbeiten im F. Park ausführen sollten, durchzuführen. Die Angebote wurden von mir gesammelt und vergleichbar gemacht. Das Ergebnis legte ich meinem Abteilungsleiter Herrn Thomas R. vor. Er traf die Entscheidung und gab der Fa St. den Zuschlag. Bei der Ausarbeitung der Ausschreibung war ich extra von meinem Abteilungsleiter Thomas R. angewiesen worden nicht mit der genannten Frau W. zusammen zu arbeiten und ihr keinerlei Kenntnis vom Fortschritt und dem Ergebnis der Ausschreibung zu geben. Vielmehr sollte ich der neuen Gastro Chefin Frau H. jegliche Hilfestellung und Information geben. Das blieb der genannten Frau W. nicht verborgen. Sie fühlte sich übergangen und ließ dann im Nachhinein keine Gelegenheit aus, die ausgewählte Reinigungsfirma buchstäblich von der ersten Minute an zu kritisieren. Diese Kritik richtete sie dann an mich und machte mich für die, nach ihrer Meinung nach mangelhafter Sauberkeit, persönlich verantwortlich. Nachstehendes Beispiel soll dies deutlich machen.
Frau W. hatte per E-Mail kritisiert, dass der Golfcontainer unzureichend gereinigt war. Konkrete Angaben, was sie zu bemängeln hätte, machte sie nicht. Diese Kritik gab ich direkt und unkommentiert an Herrn St., dem Geschäftsführer oben genannter Reinigungsfirma weiter. Er versprach Abhilfe, wies mich aber auch auf die nicht vorhandene, im Vertrag aber zugesicherte, Bodenfreiheit hin. Dies gab ich via EMail, ebenfalls unkommentiert, an Frau W. weiter. Frau W. stritt dies zunächst ab. Ich machte Fotos und übermittelte sie ihr via EMail. Daraufhin bekam ich unten stehendes EMail.

Von diesen und ähnlichen Fällen unterrichtete ich meinen Abteilungsleiter Herrn Thomas R. und bat ihn dieser, zum Großteil unsachlicher Kritik entgegen zu treten. Entweder wollte oder konnte er nicht. Er unternahm meines Wissens nichts und schützte Zeitmangel vor. Zumindest riet er mir, alles genau aufzuschreiben. An dieser Stelle möchte ich zu den von Frau W. gemachten Anschuldigungen, im Bezug auf das Streitgespräch vom 30.04.02 oder später zurückkommen. Es ist richtig, dass es ein solches Gespräch gegeben hat. Aber das ist schon die einzige Wahrheit. Frau W. hatte mich nicht zu einem Ortstermin geladen, vielmehr hatte sie mich bei meinen täglichen Kontrollgängen, vor Öffnung des F. Parks, abgepasst. Sie hatte dafür gesorgt, dass zwei ihrer Untergebenen Mitarbeiterinnen (Katja und Linda) zugegen sind. Völlig unvermittelt hielt sie mir zwei Stück Pommes Frites mit einem Rest Ketchup vor die Nase. Sie beschimpfte mich und behauptete, diese Pommes Frites aus dem Abfalleimer im Geburtstagsbereich, unter der neu eingelegten Mülltüte gefunden zu haben. Ich hatte schon da berechtigte Zweifel an ihrer Aussage, denn die Pommes Frites waren zu frisch um vom Vortag zu sein. Später habe ich auch das Reinigungspersonal der Fa St. befragt. Sie versicherten mir gerade den beanstandeten Mülleimer aufs gründlichste gereinigt zu haben, weil gerade der Geburtstagsbereich im Monat April 02 immer wieder unter Kritik stand. Frau W. wurde während dieses Streitgesprächs, welches im Beisein der beiden Mitarbeiterinnen geführt wurde, immer persönlicher. Sie warf mir ganz persönlich Unfähigkeit vor und cancelte mich wie einen dummen Schuljungen ab. Es ist einfach unwahr, wenn Frau W. behauptet, ich hätte das Schimpfen, gerade mit Inhalt „DDR Vergangenheit“, angefangen. Vielmehr biss ich mir auf die Zunge, drehte mich um (bevor ich persönlich zu werden drohte) und ließ sie stehen. Gerade diese Verhaltensweise griff sie bei einem sehr viel späteren und aus einem anderen Grund geführten Gespräch mit Herrn Dr. H. und Frau W., an. Sie beschwerte sich bei Herrn Dr. H., ich zitiere wörtlich:“…stellen Sie sich vor Herr Dr. H., da hat er mich einfach stehen lassen! Mich! Die Abteilungsleiterin des F. Parks…“
Im oben genantem Schreiben wird behauptet, die Frau W. hätte mich aus dem Park verweisen müssen, da die ersten Gäste bereits anwesend gewesen seien und ich noch weiter lautstark geschimpft hätte. Dazu wäre zu sagen: Der Park macht 9:00 Uhr auf.
Es gibt zwei mögliche Tage für das behauptete Gespräch und zwar der 30.04.02 und der 02.05.02. Danach war ich bis einschließlich 20.05.02 im Urlaub. Die untenaufgeführten Zeitnachweise beweisen dies.


Sie beweisen auch, an beiden möglichen Tagen, für das Streitgespräch, habe ich bereits vor der täglichen F. Park Eröffnung zur Frühstückspause (am 30.04.02 um 8:59 Uhr und am 02.05.02 um 8:54) ausgestempelt. Dazu muss man wissen, dass ich meine Frühstücks und Mittagspausen gewöhnlich in der Werkstatt der Abteilung Haustechnik verbracht habe. Die ist ca. 2 min Fußweg entfernt und für gewöhnlich und auf Weisung des Abteilungsleiters stempelte ich immer in der Nähe der Werkstatt zu meinen Pausen aus. Es ist also doch eher unwahrscheinlich, dass F. Park Besucher etwas von diesem Streitgespräch mitbekommen hätten, oder dass es notwendig war mich, auf Grund meines behaupteten lautstarken Schimpfens, mich des Park zu verweisen. Nach diesem Schreiben bin ich jetzt der festen Überzeugung, dass dieses Streitgespräch von Frau W. genauso in der Geschäftsleitung dargestellt worden ist. Wenn die Geschäftsleitung, auf Grund dieses Vorfalls, das Gespräch mit mir gesucht hätte, wäre die einseitige Darstellung der Frau W. leicht zu widerlegen gewesen. Obwohl von mir gefordert und wie in oben stehendem Schreiben des Herrn Z. behauptet, fand ein Gespräch mit Herrn Dr. H. zu diesem Thema nicht statt. Nach meinem Urlaub vom 03.05.02 bis 20.05.02 wurde ich von Kollegen gewarnt. Es hieß man wolle mich von meiner Teamleitertätigkeit entbinden. Bis es soweit war verging noch einige Zeit denn mein Abteilungsleiter Herr Thomas R. war im Urlaub. Er kam am Montag den 03.06.02 zurück.
Am 04.06.02 bestellte er mich in sein Büro und teilte mir mit, dass ich mit sofortiger Wirkung von meiner Teamleitertätigkeit im F. Park entbunden sei. Gründe nannte er hierzu (auch auf meine Anfrage) nicht. Ich bat dann zumindest um ein Zeugnis für diese Zeit. Dies wurde mir rundweg verwehrt. Ich bat Herrn R. um die Zuweisung eines neuen Aufgabengebietes. Dieses Ansinnen von mir ignorierte er, bis hin zu meiner fristlosen Kündigung im Februar 2004. Er gab mir lediglich die Weisung mich in Zukunft vom F. Park und von Frau W. fern zu halten. Dieser Weisung folgte ich. Weder vorher noch später im gleichen Jahr gab es eine Aussprache mit Herrn Dr. H. zu diesem Thema. Allerdings behauptet dies Herr Z., dabei nennt er nicht den Termin an dem ein solches Gespräch stattgefunden haben soll. Dadurch, dass ich mich an die Weisung meines Abteilungsleiters Herrn Thomas R. hielt, geriet ich in der Folge eine ganze Weile nicht in das Blickfeld der Frau W.. Das ging bis zum August 2003 gut. Im August 2003 (Haupturlaubszeit) war Herr R. (mein Abteilungsleiter), Herr B. (inzwischen mein Gruppenleiter) und Herr Alexander K. (mein direkter Kollege, der seit dem meist im F. Park beschäftigt war) gleichzeitig im Urlaub. Ich war also in dieser Zeit gezwungen auch im F. Park tätig zu werden. Die Folge davon war, dass ich innerhalb kürzester Zeit wieder ins Schussfeld von Frau W. geraden bin. Hier kam es zu der Geschichte mit dem E-Mail mit der Überschrift „Fishermans Friend“
Diese Geschichte brauche ich an der Stelle nicht wiederholen. Doch es ist wichtig, um die im Schriftsatz des Anwaltes der Fa. Playmob gemachten Vorwürfe richtig einschätzen zu können, den weiteren zeitlichen Ablauf zu kennen. Hier setze ich dann wieder mit meiner Gegendarstellung (blau) ein Diese Briefe habe ich am 09.09.03, noch bevor ich in den Urlaub flog am Flughafen Nürnberg eingeworfen. (Mit „diese Briefe“ sind die drei Briefe an Herrn Dr. H., Herrn R. und dem Betriebsrat mit der Gegendarstellung gemeint) Nach meinem Urlaub, am 30.09.03 setzt mich mein Abteilungsleiter Herr Thomas R. davon in Kenntnis, dass Herr Dr. H., den oben erwähnten Brief, erhalten hat. Dabei hatte er sein eigenes Exemplar dieses Briefes vorliegen. Nach der Aussage von Herrn R., hätte Herr Dr. H. vor, etwas hinsichtlich des Mails „Fishermans Friend“ und meiner Stellungnahme zu unternehmen.Eine ganze Weile ging Herr Dr. H. einem direkten Gespräch aus dem Weg. Denn am 16.10.03 hatte ich in dieser Sache noch immer nichts gehört. Ich sprach Herrn Thomas R. an diesem Tag daraufhin an und fragte, ob ich
nochmals in der Sache schreiben müsse. Herr R. vertröstete mich auf den Dienstag den 28.10.03. Am 12.11.03 spricht mich Herr Dr. H. nach der Mittagspause im Atrium an. Er bittet mich in sein Büro und nennt mir als Gesprächstermin den 17.11.03 11:00 Uhr Dieses Gespräch am 17.11.03 war das erste persönliche Gespräch, welches ich jemals mit Herrn Dr. H. geführt habe. Seit dem von Herrn Z. aufgeführten Streitgespräch zwischen mir und Frau W. bis zu dem eben genannten Gespräch mit Herrn Dr. H. war 1 Jahr 6 Monate und 17 Tage vergangen. Ich kann nicht glauben, dass Herr Z. dieses Gespräch als Aussprache zum Thema Streitgespräch nach so langer Zeit deklariert. Zumal das Gespräch mit Herrn Dr. H. aus, wie oben schon ausgeführt, einem anderen Anlass zu Stande kam und von mir gefordert wurde. Alle weiteren Ausführungen des Herrn Z. bedürfen hiernach keines weitern Kommentars. Ergebnis des Gesprächs am 17.11.03, welches von Herrn Dr. H. sehr parteiisch zu Gunsten von Frau W. geführt wurde, war, dass sich Frau W. für das Mail „Fishermans Friend“ via E-Mail an Frau N. quasi entschuldigt hat.

Das diese Entschuldigung nicht wirklich ernst gemeint war, bekam ich in der Folge zu spüren. Denn nun wurden wieder schärfere Töne gegen mich angeschlagen. Man betrieb jetzt ernsthaft, eine Situation herbeizuführen, welche eine fristlose Kündigung
meines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würde. Den Auftrag dazu hatte Herr B. Die verzerrte Darstellung meiner Person, durch Frau W. in der Geschäftsleitung, sie wird ja gerade im oben stehenden Schriftsatz wiederholt und zum Gegenstand genommen, zielte darauf ab, mich als cholerisch, aggressiv und für den F. Park und seine Besucher, als nicht zumutbar darzustellen. Mit der Absicht mich, um jeden Preis, aus meinem Arbeitverhältnis zu drängen. Diese grobe und anhaltende Verleumdung meiner Person durch Frau W., fügt mir, meiner Gesundheit, meiner Familie und deren Gesundheit enormen Schaden zu.

4. Wie ein ungesagtes Wort eine fristlose Kündigung auslöst und man böswillig in den sozialen Abstieg geschickt wird

Die Zeit der Nadelstiche und Zermürbungstaktik war nun zunächst vorbei. Später wird mein Abteilungsleiter Herr R. einem Kollegen gegenüber äußern. Meine Kündigung wäre schon im November beschlossene Sache gewesen nur wollte man mir nicht das Weihnachtsfest verderben. Der Januar kam und ich wurde von Herrn B. offen provoziert. Denn er hatte offensichtlich den Auftrag einen Kündigungsgrund herbei zu führen. Er provozierte was das Zeug hielt und versuchte mittels Diktiergerät meine Reaktion als Beweis Diese Methode kam mir dann allerdings schon aus vergangener Zeit bekannt vor. So wie ich mich schon in früherer Zeit gegen solche Methoden zur Wehr gesetzt habe, so verbat ich mir auch jetzt Ob Herr B. einen Hörfehler hat oder ob ihm sein eigenes krankes Gewissen einen Streich spielte und aus den gesagten „Stasimethoden“ einen „Stasispitzel“ machte, bleibt mir verborgen. Jedenfalls behauptete er das Wort „Stasispitzel“ deutlich gehört zu haben. Selbst später vor Gericht behauptete er diese Unwahrheit. Dabei verstrickte er sich in Widersprüchen und machte wirklich eine klägliche Figur. Doch hatte diese Unwahrheit des Herrn B. zunächst sein Ziel erreicht. Ich wurde fristlos gekündigt. Auf Grund der fristlosen Kündigung wurde ich vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt obwohl ich in einer Stellungnahme für das Arbeitsamt versicherte, dass die Kündigungsgründe nicht den Tatsachen entsprachen. Der soziale Abstieg begann. Denn der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, den ich mittels einer Klage auslöste, sollte erst im November stattfinden. Was sollte in der Zwischenzeit passieren?


Eine solche Kündigung konnte nicht unwidersprochen bleiben. Zumal für mich sehr viel davon abhing.Da alle in der Kündigung und auch in der Klageerwiderung gemachte Vorwürfe gegen mich, nicht den Tatschen entsprachen. Schon am nächsten Tag erhob ich, mit Hilfe meiner Anwältin, Klage gegen obige fristlose Kündigung beim Arbeitsgericht Nürnberg. Die Klageerwiderung der gegnerischen Partei ließ nicht lange auf sich warten und strotzte nur so von Unwahrheiten. Hier bekam ich dann die erste Ahnung mit wem und mit welcher Denkweise ich es zu tun bekäme und mit welchen Mitteln man bereit war zu kämpfen. Mit Objektivität und Fairness hatte dies nichts mehr zu tun. Auch erkannte ich das erste Mal, welche Rolle Herr B. dabei spielte bzw. spielen sollte. Er sollte als Zeuge der Gegenpartei auftreten, während ich, als Kläger, Partei war. Auch ich glaubte, genauso wie der Betriebsrat, dass hier Wort gegen Wort stehen würde. Denn wie sollte man denn sonst beweisen, dass ein ungesagtes Wort auch wirklich ungesagt war. Mir wurde jetzt erklärt, dass seine Zeugenaussage vor Gericht höher gewertet werden würde als meine Darstellung. Er, der von seinem Arbeitgeber abhängiger war, als mancher von seinem Ehepartner, durfte als Zeuge auftreten, während man sonst juristisch, Zeugenaussagen von Verwandten und Verschwägerten als wenig verwertbar einstuft. Er wollte also vor Gericht behaupten, ein ungesagtes Wort wäre gesagt wurden. Dabei war ihm völlig klar nicht bei einer Falschaussage ertappt zu werden, denn ein ungesagtes Wort kann kein Dritter gehört haben. Unter diesem Eindruck sollte man dann den unten stehenden Schriftsatz lesen. Ganz abgesehen davon, dass man mit einem Trick den Widerspruch des Betriebsrates gegenstandslos machte und man somit das Betriebsverfassungsgesetz umging.



Ein üblicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Nürnberg am 26.März 2004 erzielte keine Einigung. Interessanterweise legte der Anwalt der gegnerischen Partei meine Stellungnahme zur fristlosen Kündigung für das Arbeitsamt mit dem Sperrvermerk, dem Gericht vor. Daraufhin beschwerte sich meine Anwältin beim Datenschutzbeauftragten der Agentur für Arbeit um zu erfahren, das dies in der Agentur durchaus üblich ist und das die Einverständniserklärung des Arbeitslosen für eine solche Weitergabe im Kleingedruckten auf der Rückseite steht. Die Wertung einer solchen Vorgehensweise der Agentur für Arbeit überlasse ich jedem selbst. Der Termin für eine öffentliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde dann auf den 3. November 2004 festgesetzt. Also sollten mehr als 8 Monate verstreichen ehe mit einer Entscheidung zu rechnen war. Vor der Verhandlung verfasste meine Anwältin einen ausführlichen Schriftsatz zu diesem Fall. Diesen möchte ich im Folgenden zu Kenntnis geben. Denn er beschreibt sehr gut die wirklichen Vorgänge. Allerdings wird man auch hier schon Berichtetes wieder finden. Doch das liegt eben daran, dass sich die einzelnen Schikanen und kleinen Nadelstiche gegenseitig bedingen.








Im obigen Schriftsatz werden Zusammenhänge erklärt, Vorkommnisse ausführlich geschildert und eine ganze Reihe Zeugen genannt. Die einzige Reaktion, die von der Gegenpartei auf diesen Schriftsatz hin, kam war: „Alles wird abgestritten!“ Sicherlich hätte man auch abgestritten, dass sich die Erde um die Sonne dreht, wenn es darum gegangen wäre.



So kam es zur Verhandlung. Außer von einem fragwürdigen Auftreten des gegnerischen Anwalts gegenüber dem Gericht und gegenüber meiner Anwältin gibt es nur zu berichten, dass Herr B. tatsächlich vor Gericht als unvereidigter Zeuge weiterhin behauptete: Er hätte das Wort Stasi – Spitzel gehört. Ansonsten konnte er sich an keine weiteren Zusammenhänge erinnern. Er wusste noch nicht einmal, ob ein Radio im genannten Raum lief. Der vorsitzende Richter und seine beiden ehrenamtlichen Richter fällten ein wahrhaft salomonisches Urteil. Es hatte schließlich jeder bemerkt, dass das Wort Stasi – Spitzel völlig aus der Luft gegriffen war. Auch die Richter hatten dies sicherlich bemerkt. Doch wollten sie es nicht darauf ankommen lassen, dass dieser Fall eskaliert und man den Staatsanwalt wegen uneidlicher Falschaussage eines Zeugen hätte hinzukommen lassen müssen. So wurde ein Urteil zu meinen Gunsten, also auf Wiedereinstellung gefällt. Doch in der Urteilsbegründung hieß es, man glaube dem Zeugen B. Nur würde ein solches Vorkommnis nicht für eine Fristlose Kündigung ausreichen. Obwohl es für mich fragwürdig, ja sogar schmerzlich war, dass man dem Zeugen B. offiziell Glauben schenkte, wären wir wieder an einem Punkt angelangt an dem ein unbelasteter Neuanfang, mit gutem Willen beider Seiten, möglich gewesen wäre. An mir sollte es nicht liegen. Schon nach Eingang der Niederschrift des Urteils, erschien ich an meinem Arbeitsplatz und bot unmissverständlich meine Arbeitskraft an. Von meinem Abteilungsleiter Herrn R. wurde ich vor Zeugen (Frau N. und Frau G.) von der Arbeit bis auf weiteres, freigestellt und nach Hause geschickt. Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. sorgte daraufhin für einen Gesprächstermin schon am übernächsten Tag mit dem Geschäftsführer der Firma Herrn Dr. H. Wieder ging ich unverrichteter Dinge nach Hause. Als dann das begründete Urteil in Schriftform vorlag stellte ich wieder meine Arbeitskraft zur Verfügung. Jetzt stellte man mir, gegen meinen Willen, einen Urlaubsschein, mit dem angeblichen Resturlaubsanspruch aus dem Jahre 2004, aus. Dieser Urlaub sollte sich, den gesamten Dezember, über die Weihnachtsfeiertage und bis in das Neue Jahr erstrecken. Ich wurde sogar von meinem Abteilungsleiter Herrn R. ausdrücklich darauf hingewiesen, am 3. Januar 2005 pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Bei einem Fernbleiben hätte ich sonst mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, betonte er ausdrücklich. Mir sollte das recht sein. Denn dies bedeutete für mich zunächst ein paar ruhige Feiertage in der Gewissheit im Neuen Jahr ganz normal meiner alten Arbeit nachgehen zu können. Doch wie schon erwähnt: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben…. etc.“
Schon am 8. Dezember 2004 bekam ich eine schallende Ohrfeige für meinen guten Willen in Form der unten stehenden Ankündigung der Berufung vor dem LAG durch die gegnerische Partei. Was war geschehen? Nach dem man mich erst einmal in den „Resturlaub“ geschickt hatte, las man offensichtlich ausführlich die Urteilsbegründung. Wie schon gesagt, ein „salomonisches Urteil“ war in dieser Sache gefällt wurden. Jeder hätte ohne Gesichtsverlust mit diesem Urteil leben können. Auch ich, wenn es mir auch schwer fiel und mich am Rechtsstaat zweifeln ließ. Dem Zeugen B. war (wider besseren Wissens) offiziell geglaubt wurden, nur reichten eben die gemachten Vorwürfe für eine fristlose Kündigung nicht aus. Was wäre denn „Schlimmes“ passiert? Ich hätte ganz normal meine Arbeit aufgenommen. Man hätte seitens der Geschäftleitung auch leicht dafür sorgen können, dass der Zeuge B. und ich sich hätten aus den Weg gehen können. Doch das war nicht gewollt. Nein! Man deutete im Playmobland die Urteilsbegründung anders. Das dem Zeugen B. geglaubt wurde war für die Firma Anlass genug in Berufung zu gehen. Hierzu sollte man die, im Folgenden, Berufungsbegründung der gegnerischen Partei (hier zu lesen auf Seite 10), die jetzt in der Berufung als Kläger auftrat und die Gegendarstellung (folgend) meiner Anwältin lesen.





5. Wie man sich einen Bärendienst leistet, was ein Pyrrhusieg ist und weshalb die Hartz IV Gesetzgebung ein eindeutiges Urteil verhinderte

Am 3. Januar 2005 erschien ich dann zunächst letztmalig an meinem Arbeitsplatz. Wieder wurde ich, mit Hinweis auf die Berufungsklage durch das Playmobland, von meinem Abteilungsleiter Herr R. nach Hause geschickt. Ein zynisches Grinsen konnte er dabei nicht verbergen. Nun begann für mich eine belastende Wartezeit. Arbeitsgerichte sind heutzutage überlastet. Landesarbeitsgerichte ebenfalls. Mitte April 2005 hatte ich noch immer nichts vom LAG gehört. Langsam geriet ich in Panik. Denn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld würde Mitte Mai enden. Seit Januar 2005 war die neue Hartz IV Gesetzgebung in Kraft. Für mich bedeutete dies ab Mitte Mai ohne Einkommen dazustehen. Meine Anwältin richtete am 15.April 2005 eine Terminanfrage an das LAG und wies auf meine besondere Situation, auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung, hin. Daraufhin kam glücklicherweise recht bald eine Ladung zur Verhandlung vorm LAG. Der Termin für die öffentliche Sitzung vor dem LAG war auf den 5.Juli 2005 festgesetzt wurden. Wieder zermürbendes Warten, ab Mitte Mai dann ohne Einkommen, ohne Krankenversicherung, ohne Rentenversicherung, folgte. Am 5. Juli war es dann soweit. Die meisten Argumente und Gegenargumente waren schon in den Schriftsätzen ausgetauscht wurden. Auch ließ der Vorsitzende Richter, wie schon der Richter der Ersten Instanz, schon bald erkennen, dass er der Aussage des Zeugen B „Glauben“ schenken würde. Doch wurde zugleich auch klar, dass der Richter die Meinungsfreiheit als höheres Gut einschätzte und das eine fristlose Kündigung eine nangemessene Reaktion sei. Dem Gericht berichtete ich, dass ich im Dezember 2004 auf Grund des ausgestellten Urlausschein, fest davon ausging, im Januar 2005 meine Arbeit ganz normal wieder aufnehmen zu können. Der ausgestellte Urlaubschein interessierte den Richter sehr. Er forderte mich auf diesen Urlaubsschein vorzulegen. Ich gab ihm den Urlaubschein. Nun ließ der Richter klar erkennen, dass für ihn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, da mich das Playmobland ja nach dem Urteil der Ersten Instanz wiederbeschäftigt hat. Wenn auch nur mit Urlaub, der mir dann letztendlich doch nicht bezahlt wurde. Jetzt zog der gegnerische Anwalt ein merkwürdiges „Ass“ aus dem Ärmel. Er behauptete einfach: Ich würde mich morgens vorm Playmobland hinstellen und mit der Faust drohen wenn meine Vorgesetzten mit dem Auto vorbeikämen. Einen Beweis für seine Behauptung blieb er aber den Anwesenden schuldig. Da der Geschäftsführer des Playmoblandes Herr Dr. H. anwesend war und nicht gegen diese Behauptung einschritt, gehe ich davon aus, dass er diese unglaubliche Anschuldigung, wider besseres Wissen, billigte. Der gegnerische Anwalt hatte jetzt sein letztes Ziel erreicht. Er zwang das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme.
Der Richter nannte für diese dann einen Termin im November. Er plädierte jetzt für eine gütliche Einigung und schlug eine Wiedereinstellung vor, dabei sollten nur die, in der ersten Instanz Ausgeurteilten Annahmeverzugslöhne (4 Monatsgehälter) zum tragen kommen. Meine Anwältin riet mir auf den Vergleich einzugehen. Sie erinnerte mich ein meine schlechte Einkommenssituation auf Grund der Neuen Hartz IV Gesetzgebung. Denn ich würde ja mindestens bis November ohne Einkommen sein. Außerdem wäre die Wertung der gemachten Behauptung ja auch noch nicht klar. Denn wenn Herr Dr. H. diese Behauptung bei einer erneuten Beweisaufnahme bekräftigen würde, könnte es sein das er trotz, das hier Aussage gegen Aussage stehen würde, einen „Prominentenbonus“ bekäme. So verhinderte die Hartz IV Gesetzgebung ein gerechtes Urteil und ich errang einen Pyrrhusieg. Dass ich mir damit einen Bärendienst erwies zeigt die weitere Entwicklung.

6. Ein Neuanfang der keiner war und weshalb man sich an mir kein Beispiel nehmen sollte

Am 6. Juli 2005 morgens nahm ich meine Arbeit im Playmobland wieder auf. Mein Abteilungsleiter Herr R. begrüßte mich mit Handschlag. (Diese Geste zu bewerten überlasse ich jedem selbst) Ein „Notarbeitplatz“ wurde mir zur Verfügung gestellt, denn an meiner Stelle war bereits im Mai 2004 ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden.
Doch wieder wurde mir kein Arbeitsbereich zugeteilt. Wieder lief ich meinem Kollegen K. nach um etwas zu arbeiten.
Dem wurde dies, verständlicherweise, mit der Zeit lästig. Er sprach mit dem, immer noch, Gruppenleiter B. darüber, ob ich denn nicht wieder den Arbeitsbereich Hotel übernehmen könne. Widerwillig stimmte Herr B. zu. Mein Kollege K. hatte den Eindruck Herr. B. dürfe mir keinen Arbeitsbereich zuteilen. Im Oktober 2005 gab es wieder Unruhe in der Abteilung diesmal nicht wegen mir. Einem Kollegen in der Abteilung war von Herrn R. eröffnet worden, dass dieser im Dezember gehen müsse, da er nur einen befristeten Vertrag hätte und dass dieser im Dezember ausliefe. Der Kollege war wie vor den Kopf gestoßen. Ging er doch davon aus in ein unbefristetes Arbeitverhältnis übernommen worden zu sein. Er hatte nach der Probezeit ein Schreiben der Geschäftsleitung erhalten, mit dem Inhalt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden zu sein. Herr R. erklärte dieses Schreiben zum Irrtum und beharrte auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da er jenen Kollegen nicht besonders mochte. Der Kollege zog einen Anwalt hinzu. Herr R. war gezwungen einen Rückzieher zu machen, erklärte aber in einem Gespräch dem Kollegen: Er solle sich bloß kein Beispiel an mir nehmen, denn sobald er Zeit hätte, würde er schon wieder eine Situation herbeiführen können, die eine fristlose Kündigung meiner Person ermöglicht. Der Kollege berichtete mir dies und ich war gewarnt und zugleich ernüchtert. Herr R. wollte also keinen Neuanfang und auch keinen Frieden in seiner Abteilung.

7. Erste Nadelstiche, Urlaubstreit, erste Abmahnung und ein erneuter Kündigungsversuch

Herr R. hatte bis Ende 2005 offensichtlich keine Zeit. Denn die ersten Nadelstiche oder Schikanen begannen erst im Neuen Jahr. Ich hatte bereits im November, nachdem mich mein Gruppenleiter Herr B. dazu aufgefordert hatte, einen Urlaubsantrag für meinen Resturlaub aus dem Jahr 2005 für Ende März 2006 gestellt. Auch hatte ich dreimal bei Herrn B. nach diesem Urlaubsantrag gefragt. Doch wurde ich immer wieder vertröstet. Als es dann bald soweit war wollte man mir diesen Urlaub plötzlich nicht mehr geben bzw. nur zerstückelt genehmigen. Man schob angeblich dringende Arbeiten vor. Ein merkwürdiger Vorwand, wenn man bedenkt, dass man vor etwas mehr als einem halben Jahr, ganz auf mich verzichten wollte. Ich ersuchte die Betriebsratsvorsitzende Frau B. um Hilfe. Sie wollte vermittelnd eingreifen. Doch diese Vermittlung wurde mit dem untenstehenden Schreiben an den Betriebsrat durch den Geschäftsführer Herrn Dr. H. unterbunden. Ich will auch gar nicht weiter darauf eingehen. Doch kann man hier ganz deutlich die verdrehten Tatsachen herauslesen.

Es folgten die ersten beiden Abmahnungen:





Dies ist meine Stellungnahme zu den beiden Abmahnungen
Dieses Schriftstück schickte ich an die Geschäftsleitung und an den Betriebsrat. Beide haben auf dieses Schreiben in keiner Weise reagiert.

21.Febr. 2006 Firma Playmob GmbH & Co KG Herrn Dr. Franz H. 90513 Zirndorf nachrichtlich an Frau Betriebsrätin B. Abmahnungen vom 06.02.2006 und 07.02.2006 Sehr geehrter Herr Dr. H., zu den genannten Abmahnungen möchte ich folgendermaßen Stellung nehmen: l.)Abmahnung vom 06.02.2006 Richtig ist, dass ich auf Anweisung von Herrn B. nach der BadezimmerTür im Zimmer 707 des PlaymobInn gesehen habe. Als ich dort eintraf, stellte ich fest, dass die obere Türangel der besagten Badezimmertür, die komplett aus Glas ist, herausgerissen war. Die rechte untere Ecke der Glastüre war bereits auf dem Fliesenboden im Bad aufgeschlagen. Die Türe stand ganz offen und hing gekippt an der unteren Türangel fest. Da die Türe durch das Aufschlagen der unteren Ecke auf dem Fliesenboden bereits unter Spannung stand, befürchtete ich, dass die Tür zerspringt, wenn ich gleichzeitig versuche, sie festzuhalten und die obere Türangel wieder zu richten und die Tür wieder einzuhängen. Aus diesem Grund habe ich Herrn B. angerufen, ihm die Sachlage geschildert und ihn um Rat gefragt, wie seiner Meinung nach die Tür am Günstigsten ohne Gefahr eines Glasbruchs wieder repariert werden kann. Da Herr B. der verantwortliche Bauherrenvertreter beim Bau des Hotels war, ging ich davon aus, dass er sich mit dem Mechanismus der Türaufhängung auskennt und mir diesbezüglich Auskunft geben kann. Herr B. teilte mir mit, dass er sich erst erkundigen müsse und ich dann wieder Nachricht erhalten würde. Weil die Türe nur noch von der unteren Türangel gehalten war und der Neigungswinkel die Gefahr in sich barg, dass die Tür kippen und dabei zu Bruch gehen würde, habe ich mich entschlossen, die Tür auszuhängen und sicher zu lagern, bis ich von Herrn B. Auskunft erhalte. Ich fasste die Tür vorsichtig an und hob sie leicht an, um sie auszuheben. In diesem Moment zersprang sie schlagartig und ich verletzte mich an mehreren Stellen an beiden Händen. Ich versuchte zunächst meine blutenden Schnitte zu versorgen und informierte dann Herrn Baumann über den entstandenen Schaden. Herr B. kam herüber und erklärte mir, dass ich froh sein könne, dass ich mich nicht schlimmer verletzt hätte und dass dies schließlich jedem einmal passieren könne. Herr R. hat mich auf den Vorfall nicht einmal angesprochen. Er hat mich vielmehr ohne jede weitere Rücksprache am 06.02. um 11:00 Uhr mit der Abmahnung überrascht. Mir ist völlig unverständlich, dass mir hinsichtlich dieses Unfalls, Absicht und mangelnde Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird. Von einer Arbeitsverweigerung kann nicht die Rede sein. Als ich Herrn B. angerufen habe, um ihn wegen des Mechanismus der Türaufhängung zu befragen, hat er mir selbst erklärt, dass auch er sich erst erkundigen müsse, um festzustellen, wie der Mechanismus funktioniert. Von unsachgemäßer Handhabung kann nicht die Rede sein. Es ist nahe liegend, die Türe vor einem Umstürzen zu bewahren, indem man sie aushängt und an einer geeigneten Stelle des Raumes sicher lagert, bis geklärt ist wie sie am Besten und gefahrlos gerichtet werden kann. Der Herr, der dieses Zimmer beziehen sollte, konnte außerdem problemlos in einem anderen freien Zimmer des Hotels untergebracht werden. Ich weise den Vorwurf der Arbeitsverweigerung und Verletzung der Sorgfaltspflicht zurück und bitte um Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. 2.)Abmahnung vom 07.02.2006 Es trifft nicht zu, dass ich den Arbeitsauftrag für die Inventur bereits am Freitag, den 03. Februar erhalten habe. Am Montag, den 06.02. fand ich zu Arbeitsbeginn den in Kopie beiliegenden Zettel mit der Arbeitsanweisung auf meinem Arbeitstisch vor. Dabei lagen 12 Inventurlisten aus dem vergangenen Jahr als Muster, was in die Inventur einzutragen ist. Ein weiterer Zettel informierte mich darüber, dass Herr B. am Montag, den 06. und Dienstag, den 07. Februar nicht anwesend sein wird. In den mir als Muster überlassenen Listen waren die einzelnen Kleinteile exakt bezeichnet, ihre Größe angegeben, die vorhandene Menge jedes Kleinteils, der Einzelpreis auf 3 Stellen hinter dem Komma genau und der Gesamtpreis der Position. Aufgrund der als Muster mitgegebenen Liste ging ich davon aus, dass die angewiesene Inventur möglichst genau durchzuführen sei, um den Wert jeder einzelnen Position genau beziffern zu können. Als ich das Schraubenlager in Augenschein nahm, stellte ich fest, dass eine ganze Reihe von Materialboxen auch andere Materialien enthielt. Außerdem entsprach in etlichen Fällen die Beschriftung der Box nicht dem Inhalt der Box. Da seit 27.01.2006 auf meiner „ToDoListe" auch die Verantwortlichkeit für das Schlossereimaterial einschließlich des Schraubenlagers aufgenommen war, habe ich die Zählungen anlässlich der Inventur zum Anlass genommen, die Materialboxen zu sortieren und korrekt zu beschriften, wobei ich die einzelnen Positionen durchgezählt habe. Richtig ist, dass Herr D. mich am 06.02. gegen 14:00 Uhr ansprach und mir vorschlug, die einzelnen Kleinteile nicht zu zählen, sondern deren Anzahl zu schätzen. Ich habe Herrn D. auf die Problematik hingewiesen, dass in den Materialboxen teilweise andere Materialien sind, zum Teil die Beschriftungen falsch sind und ich im Übrigen laut meiner ToDoListe für den ordnungsgemäßen Zustand des Schlossereimaterials zuständig bin, weshalb durch eine Schätzung statt einer Zählung wenig Zeit zu gewinnen ist. Außerdem fragte ich ihn, wie seiner Meinung nach eine solche Schätzung aussehen soll. Als Beispiel zog ich eine von mir bereits gezählte Position heran und Herr D. hat selbst festgestellt, dass auch er zu einer annähernden Schätzung nicht in der Lage war. Daraufhin schlug Herr D. mir vor, die Position zu wiegen. Ich bat ihn darum, mir mitzuteilen, wo sich eine geeignete Waage befindet. Herr D. konnte mir jedoch keine Waage zur Verfügung stellen. Herr D. erklärte mir daraufhin, ich müsse selbst wissen, wie ich mich verhalte. Gegen die Erledigung der Sortier und Beschriftungsarbeiten hat Herr D. keine Einwände erhoben. Ich habe mich für eine Schätzung dergestalt entschieden, dass ich je nach Größe der Kleinteile eine Menge von 10 oder 50 Stück zusammengefasst habe und dann diese Menge mit der Gesamtmenge verglichen habe, um eine annähernd genaue Schätzung abgeben zu können. Die so geschätzten Mengen habe ich dann in die Inventurliste übertragen. Herr D. hatte offensichtlich mit Herrn R. Rücksprache gehalten, denn bereits 10 Minuten, nachdem mich Herr D. verlassen hatte, kam er zurück und forderte mich auf, bei Herrn R. vorzusprechen. Herr R. übergab mir dann die Abmahnung vom 06.02.2006. Im Verlauf des Nachmittags musste ich feststellen, dass durch das Schätzen statt des Zählens nicht allzu viel Zeit zu gewinnen war, da das Aussortieren von Fremdmaterial und das korrekte Beschriften nach wie vor einige Zeit in Anspruch genommen hat. Am Dienstag, den 07.02.2006 sprach mich Herrn D. erneut auf die Inventurarbeiten an. Ich erklärte Herrn D., auf welche Art und Weise ich nunmehr die Schätzungen vornehme. In seinem Beisein habe ich eine Kleinposition zum schätzenden Vergleich mit der Gesamtmenge gebildet. Ich habe Herrn D.auch erklärt, dass durch das Aussortieren von Fremdmaterial Zeit in Anspruch genommen wird. Mit dieser Erklärung gab sich Herr D. meiner Meinung nach zufrieden, da er wieder wegging, ohne mir eine andere Anweisung zu geben. Weder Herr D. noch Herr R., der am 07.02. mehrfach vorbeikam, haben mich erneut auf die Durchführung der Inventurarbeiten angesprochen oder mir eine anders lautende Anweisung erteilt. Es trifft also nicht zu, dass ich trotz dem anders lautenden Vorschlag von Herrn D. weiter die einzelnen Teile gezählt hätte, sondern ich bin seinem Vorschlag folgend auf Schätzung übergegangen, da Herr D. mir eine Waage zum Abwiegen der Teile, um die Menge mittels Gewichtvergleich feststellen zu können, nicht zur Verfügung stellen konnte. Es trifft auch nicht zu, dass mich Herr D. mehrfach aufgefordert hätte, meine Zählweise zu ändern. Vielmehr hatte er am Dienstag, den 07.02. keine anders lautende Anweisung an mich, nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich mich für die Schätzung entschieden habe und ihm auch demonstriert habe, wie ich die Schätzung vornehme. Auch ist nicht richtig, dass ich für die Inventur 2 Wochen gebraucht hätte, wenn ich meine Schätzmethode fortgesetzt hätte. Ich hatte in den 2 Tagen bereits etwas 1/3 der Inventur durchgeführt, wobei alle Kleinteile ordnungsgemäß gezählt, aussortiert und beschriftet waren. Ich hätte die Inventur leicht in der 6. KW zu Ende führen können einschließlich der zusätzlichen Aufgaben. Allerdings wurde ich ab 08.02. mit anderen Aufgaben betraut. Herr D. hatte mich auch nicht aufgefordert, auf das Aussortieren und ordnungsgemäße Beschriften, das ich nach der ToDoListe seit 27.01.2006 zu meinen Aufgaben zählte, zu verzichten. Ich habe mich nach den Wünschen von Herrn D. gerichtet und die mir übertragene Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Von einer Arbeitsverweigerung kann nicht die Rede sein. Ich bitte Sie deswegen, auch diese Abmahnung aus meinen Personalakten zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen H. R.


In dieser Zeit erhielt ich eine anonyme EMail, die mich warnen sollte. Besagtes Mail berichtete mir, dass Herr R. und Herr B. in meinen Inventurunterlagen auf dem PC herumstöberten um dort möglicherweise einen Kündigungsgrund zu finden.
In dieser Zeit passierte noch etwas anderes. Die Betriebsratswahl stand an. Ich hatte es geschafft mich als Kandidat zum Betriebsrat aufstellen zu lassen. Damit genoss ich für ein halbes Jahr einen gewissen ündigungsschutz. Die Kandidatenliste wurde öffentlich gemacht als ich mich im Krankenstand befand.
Die Reaktion meines Abteilungsleiters Herrn R. auf die Kandidatenliste erfuhr ich nur durch ein anderes Betriebsratsmitglied. Herr R. wollte das Betriebsverfassungsgesetz aushebeln und die Kandidatenliste und auch die spätere Wahl annullieren lassen. Wie viel Hass gegen mich war da im Spiel und womit hatte ich diesen Hass verdient? Diese Frage bleibt bis heute unbeantwortet. Anschließend finden sie meinen Bericht hierzu, den ich meiner Anwältin schickte.

Z. den 26.04.06 Am 21. und 22.03.06 fand bei der Fa. Playmob die Betriebsratswahl statt. Zu der Zeit befand ich mich im Urlaub. Das Ergebnis der Wahl erfuhr ich an meinem ersten Arbeitstag nach meinem Urlaub am 03.04.06. Zu wählen waren von insgesamt 24 Kandidaten, 15 Betriebsräte Mit 135 Stimmen kam ich leider nur auf Platz 17. Dies ist dennoch ein Achtungserfolg, der auch vom gesamten Betriebsrat dahingehend gewertet wurde, dass die Dinge, die mein Abteilungsleiter Herr R. über mich verbreitet, nicht der Wahrheit entsprechen können. So behauptet er nach wie vor, meine Kollegen kämen nicht mit mir zu recht und ich wäre der Störenfried der Abteilung. Gemessen an meinen Stimmen bei der Betriebsratswahl ist dies eine klare Verleumdung. Frau B. spricht inzwischen schon offen von einer Mobbingkampagne gegen mich, geführt von meinem Abteilungsleiter Herrn R. und seinen Helfershelfern (z.B. Herrn B.), für die sie keinerlei Verständnis mehr habe. Zumal Herr R. schon 15 Minuten nach Veröffentlichung der Kandidatenliste zur Betriebsratswahl, in der Geschäftsleitung und vor allem bei der Wahlkommission massiv versucht hat, die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl *annullieren* zu lassen. Zeugen hierfür sind Frau B. und Herr H. (Mitglieder der Wahlkommission und neue Betriebsratsmitglieder. Herr R. stellte zunächst meine Wählbarkeit in Frage. Als das keinen Erfolg brachte störte er sich daran, dass ich in der Kandidatenliste, den, mir zustehenden, Titel „ Industriemeister" führte. Doch er erreichte lediglich, dass ich auf der Wahlergebnisliste nun als Bauschlosser geführt werde. Dies entspricht nun überhaupt nicht den Tatsachen. Denn nach gültigem Arbeitsvertrag bin ich Betriebsschlosser in der Abteilung Haustechnik. Diese Tatsache zeigt wieder einmal ganz deutlich auf welche Art und Weise meine berufliche Kompetenz und Qualifikation durch Herrn R. böswillig herabgewürdigt wird. Schon das oben beschriebene Verhalten durch Herrn R. gegenüber der Betriebsratswahlkommission, stellt für mich eine unzulässige Einflussnahme auf eine Betriebsratswahl dar. So kann ich mir auch vorstellen, dass Herr R. auch potentielle Wähler unter Druck gesetzt hat. Doch das ist leider noch nicht alles. Die alte und neue Betriebsratsvorsitzende, Frau B., hat im März eine 2,2%ige Lohnerhöhung und eine noch nicht bezifferte Einmalzahlung für alle Mitarbeiter bei der Geschäftsleitung ausgehandelt. Diese Lohnerhöhung wurde mit der Märzabrechnung an alle meine Kollegen ausbezahlt. Da Herr R. es ja durch meine Kandidatur zur Betriebsratswahl nicht geschafft hatte mir, wie er es eigentlich vorhatte, wieder fristlos zu kündigen und er die Wahlliste und die Betriebsratswahl nicht annullieren konnte, behauptete er nun gegenüber Herrn Dr. H., er wäre mit meiner Arbeitsleistung nicht einverstanden (Konkrete Beispiele für diese Behauptung brauchte er nicht zu nennen. Er könnte sie auch nicht nennen.) Die Folge davon war, dass ich von der Lohnerhöhung wieder ausgespart wurde. Sicherlich gilt das dann auch für, die noch nicht näher bezifferte Einmalzahlung. Am Montag den 10.03.06 sprach ich daraufhin mit Frau B. Sie sprach wiederum Herrn Dr. H. an. Herr Dr. H. erklärte, dass ich auf Grund schlechter Arbeitsleistung, die mir ausgerechnet Herr R. bescheinigte, von dieser Lohnerhöhung ausgenommen wurde. Für mich ist das nun das dritte Mal, dass mir grundlos Lohnaufbesserungen, die für alle galten, verweigert wurden. Nicht nur ich, sondern auch Frau B., sieht in der Verweigerung einer tariflichen Lohnerhöhung (Haustarif „ nach Gutsherrenart") nun auch noch eine zusätzliche Diskriminierung eines Betriebsratskandidaten. Hier wird nicht nur Willkür ausgeübt sondern nun das Betriebsverfassungsgesetz gebrochen. Ich möchte Sie bitten, dass Sie die Klage auch auf, die mir noch immer vorenthaltenen Einmalzahlung des Tarifgeschehens 2005 und die noch fehlenden 50% der Weihnachtsgratifikation 2005, erweiten. Meine Begründung hierfür finden Sie in meiner E-Mail vom 08.01.06 an Sie. Weiterhin klage ich auf Streichung der beiden ungerechtfertigt ausgesprochenen Abmahnungen vom Februar 2006 aus meiner Personalakte. Bitte prüfen Sie auch inwieweit das Betriebsverfassungsgesetz durch Herrn R. angegriffen wurde und ob es möglich ist, Herrn R. wegen böswilliger Verleumdung und Rufmord zivil bzw. strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Denn ganz offensichtlich ist Herr R. in seinem krankhaften Hass gegen mich (anders kann man seine Aktivitäten und Hexenjagd gegen mich nicht mehr bezeichnen) nicht mehr zu bremsen und gegenüber gesetzlichen Bestimmungen unbelehrbar. So hat er beispielsweise nach Eingang meiner ärztlichen Krankmeldung im Februar öffentlich angezweifelt, dass ich wirklich krank wäre. Dabei wollte er, leider nur gerüchteweise, denn einen echten Zeugen kann man unter meinen Kollegen leider nicht ausmachen (sie haben zuviel Angst um ihren Job), bei der Geschäftleitung erwirken, dass ich vor den Vertrauensarzt zitiert werden solle. Damit hat er nicht nur meinen Ruf, hier zum aberwiederholten Male, beschädigt, sondern auch die persönliche und berufliche Integrität meines Hausarztes angezweifelt. Inzwischen geht mir das alles viel zu weit. Am Verhalten von Herrn R. ist inzwischen überdeutlich für jeden zu erkennen, dass er es ist der keinen Frieden geben will. Da ich ja nicht in den Betriebsrat gewählt wurde, habe ich ja nur bis September einen Sonderkündigungsschutz. Was danach passiert können Sie sich sicher vorstellen. Dann werde ich endgültig aus meinen Job und aus meiner sozialen Existenz, durch Herrn R. gemobbt. Bitte schreiten Sie möglichst bald mit den entsprechenden Mitteln ein.

Zu den oben geforderten Klagen kam es nicht. Meine Anwältin warnte mich davor. Denn es wäre durchaus möglich dass meine Rechtsschutzversicherung aussteigen würde, da Arbeitsrechtsprozesse in jedem Falle für die Versicherung Kosten verursachen würden. Schließlich wäre eine erneute fristlose Kündigung abzusehen. Dafür würde die Rechtsschutzversicherung nötiger gebraucht. Also verzichtete ich auf Rechtsmittel. Doch wie kommt man dann zu Gerechtigkeit?